Arbeitsunfall · Ansprüche im Blick

Arbeitsunfall:
Leistungen der Berufsgenossenschaft

Von der Unfallmeldung bis zur Leistungsprüfung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

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Versorgung eines verletzten Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall
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Leistungen der Berufsgenossenschaft

Nach dem Arbeitsunfall: Was ist zu tun?

Melden macht frei – nicht nur bei der Bundeswehr. Melde den Unfall immer der Berufsgenossenschaft. Selbst wenn dein Arbeitgeber kein großes Interesse an der Meldung hat, ist es wichtig, den Unfall trotzdem als „Arbeits“-Unfall feststellen zu lassen. Nur dann hast du bei bleibenden Schäden und Beeinträchtigungen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft.

Sollte dein Arbeitgeber den Unfall als „nicht so schlimm“ bezeichnen oder diesen erst gar nicht melden wollen, solltest du dennoch auf eigene Faust den Unfall melden. Die Berufsgenossenschaft untersucht dann eigenständig, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wir melden deine Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft an

09924 586 96 58 0160 923 53 669
M.d.E. MINDERUNG DER ERWERBSFÄHIGKEIT

Min. 20 % für die Verletztenrente

Besteht infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %, kommt im Regelfall eine Verletztenrente in Betracht (Informationen der DGUV). Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Ein großer Vorteil dieser Rente: Sie ist STEUERFREI und ohne Progressionsvorbehalt.

Um eine Verletztenrente zu erhalten ist kein separater Antrag erforderlich. Die Berufsgenossenschaft prüft von sich aus, ob Anspruch Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % vorliegt und damit Anspruch besteht. Leider kommt die BG – aus welchen Gründen auch immer – häufig zu der Entscheidung, dass kein Anspruch besteht. Dies entspricht häufig nicht den Gegebenheiten. Mindestens einfach Rechtsmittel wie ein Widerspruch sollten geprüft und fristgerecht eingelegt werden, um überhaupt in eine fachliche Abklärung der Ansprüche im Rahmen von Gutachten zu ermöglichen.

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Service · Persönliche Begleitung

Wir begleiten dich

Im Zuge der Leistungsbearbeitung beraten und begleiten wir dich und begleiten dich, wenn erforderlich, auch bei der weiteren Durchsetzung mit den zuständigen anwaltlichen Ansprechpartnern.
Aber auch hier gilt: Systematisches und planvolles Vorgehen, vollständige Akten und Gutachten, erleichtern die Bewilligung von Leistungen enorm.

  • Leistungsanträge
  • Prüfung von Gutachten durch Fachanwälte für Medizinrecht
  • Einlegen von Rechtsmittel
  • Vollständige Korrespondenz für dich mit digitaler Akte
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