Gesetzliche Rentenversicherung
Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um eine grobe Übersicht handelt und dass es je nach individueller Situation weitere oder andere Angaben und Unterlagen erforderlich sein können. Es ist empfehlenswert, sich bei der Antragstellung von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten zu lassen.
BeratungUm einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI zu stellen, benötigen Sie verschiedene Angaben und Unterlagen. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie in Ihrem Antrag angeben sollten:
- Persönliche Angaben: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Ihre Sozialversicherungsnummer an.
- Krankheits- und Behinderungsverlauf: Beschreiben Sie ausführlich Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Krankheitsverlauf und eventuelle Behandlungen. Fügen Sie ärztliche Berichte, Untersuchungsbefunde, Gutachten und Atteste bei, die Ihre Einschränkungen belegen.
- Arbeitsverhältnisse und Einkommensverhältnisse: Listen Sie Ihre bisherigen Arbeitsverhältnisse auf und geben Sie den Zeitraum, den Arbeitgeber und Ihre Tätigkeit an. Fügen Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen von Arbeitgebern und Finanzamt sowie sonstige Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse bei.
- Leistungen von anderen Trägern: Fügen Sie Nachweise von Leistungen anderer Träger bei, wie beispielsweise von der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung oder Sozialhilfe.
- Bankverbindung: Geben Sie Ihre Bankverbindung an, auf die die Erwerbsminderungsrente überwiesen werden soll.
teilweise Erwerbsminderung
Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, kann bei erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente haben wegen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Rente), da er diese Rente durch eine Teilzeitbeschäftigung aufstocken kann. Findet er keinen Teilzeitarbeitsplatz, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zustehen.
volle Erwerbsminderung
Wer auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
jetzt Rentenantrag stellen lassenWas sind Tätigkeiten des „allgemeinen Arbeitsmarktes“?
Im Rentenrecht versteht man darunter jede nur denkbare Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird. Dazu gehören alle gelernten, angelernten und ungelernten Tätigkeiten und auch die Teilzeittätigkeiten. Nur Arbeitsplätze, die nicht allgemein zugänglich sind (zum Beispiel Schonarbeitsplätze für langjährige Mitarbeiter) und Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen, rechnen nicht zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, können auf alle gesundheitlich zumutbaren Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden. Einen besonderen Vertrauensschutz bezüglich des Berufsstatus haben nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Beratung vereinbarenAntrag stellen und Ansprüche verfolgen
Im Rahmen der Antragstellung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Rentenversicherung und begleiten die erforderlichen Schritte. Die notwendigen Angaben und Unterlagen stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
jetzt Termin vereinbarenVerschlechterung?
wir helfen!
Sind Sie bereits teilweise erwerbsgemindert und haben sich Ihre Beeinträchtigungen verschlechtert? Dann könnte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung möglich sein.
jetzt Termin vereinbarenErwerbsminderung abgelehnt?
In solchen Fällen lassen wir Ihre Situation bei Bedarf von einem unserer anwaltlichen Ansprechpartner prüfen. Gemeinsam klären wir, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
jetzt Termin vereinbarenWir arbeiten auf Erfolg – bekommen Sie keine Rente, zahlen Sie kein Erfolgshonorar.
jetzt Termin vereinbarenIhr nächster Schritt: ein persönliches Gespräch
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