Berufsunfähigkeit • Praxisbeispiel

Befristetes Anerkenntnis in der BU: Leistungen auf Zeit

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie sie brauchen

Viele Menschen wissen nicht, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur dauerhaft, sondern auch befristet leisten kann. Eine nur vorübergehende Berufsunfähigkeit ist allerdings nicht automatisch ein befristetes Anerkenntnis. Ein solches Anerkenntnis begrenzt die Erklärung des Versicherers über seine Leistungspflicht auf einen bestimmten Zeitraum. Nach § 173 Abs. 2 VVG ist eine zeitliche Begrenzung nur einmal zulässig; bis zum Fristablauf ist der Versicherer daran gebunden. Die konkrete Erklärung und die Versicherungsbedingungen sollten daher sorgfältig geprüft werden.

Ein Beispiel: Ein Rettungssanitäter erleidet einen schweren Beinbruch oder einen Kreuzbandriss. Da er beruflich laufen und körperlich aktiv sein muss – zum Beispiel, um Patienten am Einsatzort zu helfen –, kann er seinen Beruf für mehrere Monate nicht ausüben. Ist die erforderliche Einschränkung nach den Versicherungsbedingungen voraussichtlich mindestens 6 Monate zu erwarten oder bereits entsprechend lange eingetreten, kann ein Anspruch auf die monatliche BU-Rente bestehen. Entscheidend sind der vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit und die weiteren Vertragsvoraussetzungen.

So viel können Sie erhalten, wenn Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro im Monat in Ihrem Vertrag abgesichert. Dafür zahlen Sie aktuell 86 Euro Beitrag im Monat. Nun treten gesundheitliche Probleme auf, und Sie können Ihren Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben. In einem solchen Fall könnten Sie für beispielsweise 12 Monate die volle Rente von 1.500 Euro monatlich erhalten – das sind insgesamt 18.000 Euro, die Ihnen in dieser Zeit ausgezahlt werden.

Das Beste daran: Während der Zeit, in der Sie die Rente beziehen, brauchen Sie keine Beiträge für Ihre Versicherung zu zahlen. Ihr Vertrag läuft trotzdem ganz normal weiter, und Sie sind weiterhin vollständig abgesichert. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verbessern und Sie wieder arbeiten können, bleibt Ihre Versicherung bestehen.

Warum ist das wichtig?
Nach einem Unfall oder einer Krankheit stehen viele Arbeitnehmer schnell vor finanziellen Einbußen. Nach nur 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und es wird Krankengeld gezahlt – das beträgt bei Arbeitnehmern grundsätzlich 70 % des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des entsprechenden Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Sind zusätzlich die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt, kann die BU-Versicherung Ihre finanzielle Absicherung ergänzen.

Ich unterstütze Sie dabei!
Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und die nötigen Schritte einzuleiten, damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Leistung kommen. So können Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren, während ich mich um den Rest kümmere.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was Ihnen zusteht.

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Ein echter Fall: Befristete Leistung nach einem Kreuzbandriss

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig es ist, Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen:

Ein Heizungsbauer, einer meiner Kunden, erlitt einen Kreuzbandriss. Eine solche Verletzung macht es unmöglich, schweres Material zu tragen oder auf Leitern zu arbeiten – Tätigkeiten, die in seinem Beruf unerlässlich sind. Seine Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit für 7 Monate an, da sein Knie während dieser Zeit nicht belastbar war.

Obwohl er nur 1.000 Euro monatlich versichert hatte, erhielt er in dieser Zeit insgesamt 7.000 Euro ausgezahlt – eine wertvolle Unterstützung in einer schwierigen Phase.

Das zeigt: Auch wenn Sie nur eine begrenzte Rente versichert haben, lohnt es sich, Ansprüche zu prüfen. Viele Versicherte vergessen oder unterschätzen solche Leistungen. Doch genau dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da – um in Zeiten, in denen Sie Ihre Arbeit nicht ausüben können, finanzielle Sicherheit zu schaffen.

Haben Sie ähnliche Einschränkungen? Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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