Leistungsmanagement nach einem Unfall

Ein Unfall verändert viel.
Ihre Ansprüche zählen.

Ihre private Unfallversicherung kann verschiedene Leistungen vorsehen. Wir prüfen, was in Ihrem Vertrag vereinbart ist, welche Nachweise fehlen und welche Fristen jetzt wichtig sind.

Bernhard Rauch prüft Unterlagen am Schreibtisch
Sorgfalt bei der Prüfung Ihrer Unterlagen.

Drei Dinge gehören jetzt auf den Tisch.

Ihr VertragWelche Leistungen sind vereinbart?
Ihre NachweiseWas ist medizinisch dokumentiert?
Ihre FristenWelche Termine sind zu beachten?

Persönliche Betreuung · Erfahrung seit 2006 · Klare nächste Schritte

Private Unfallversicherung

Von der Unfallmeldung bis zur Entscheidung.

Nach einem Unfall stehen Behandlung und Genesung im Vordergrund. Gleichzeitig verlangt der Versicherer Unterlagen, medizinische Nachweise und fristgerechte Erklärungen. Wir bringen Struktur in Ihren Leistungsfall und begleiten die vereinbarte Abwicklung.

Vertrag & Leistungen

Wir sichten Police, Bedingungen und vereinbarte Zusatzleistungen. So bleibt nicht nur die Invaliditätsleistung im Blick.

Fristen & Nachweise

Wir ordnen Unfallmeldung, ärztliche Feststellung und Geltendmachung den jeweils geltenden Vertragsfristen zu.

Prüfung & Rückfragen

Wir unterstützen bei der Kommunikation mit dem Versicherer und besprechen die Bewertung und weitere Schritte mit Ihnen.

Fristen bitte frühzeitig prüfen lassen. Für Unfallmeldung, Eintritt der Invalidität, ärztliche Feststellung und Geltendmachung können unterschiedliche Anforderungen gelten. Eine Nachricht an uns ersetzt keine fristwahrende Erklärung gegenüber Ihrem Versicherer.

Unfallbedingte Invalidität

Auf das Wie und Wann kommt es an.

Für eine Invaliditätsleistung ist regelmäßig eine unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung nachzuweisen. Die genaue Definition, Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Ein Behandlungsbericht allein enthält nicht immer die erforderliche ärztliche Feststellung eines Dauerschadens. Deshalb prüfen wir, ob die vorhandenen Unterlagen die betroffenen Funktionen und den Zusammenhang mit dem Unfall ausreichend beschreiben.

Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen und der fristgerechten Einreichung. Die medizinische Feststellung selbst muss durch einen Arzt erfolgen.

Eine Frist scheint abgelaufen? Lassen Sie den Vertrag, den Schriftwechsel und die Hinweise des Versicherers zeitnah prüfen. Ob noch Ansprüche bestehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Auch die Hinweispflicht nach § 186 VVG kann für die Prüfung relevant sein.

Klarer Ablauf. Persönliche Begleitung.

So unterstützen wir Sie

1

Unfall einordnen

Wir erfassen Hergang, Folgen, Versicherungsverträge und den bisherigen Schriftwechsel.

2

Ansprüche erfassen

Wir prüfen die vereinbarten Leistungsarten und die jeweils erforderlichen Nachweise.

3

Unterlagen koordinieren

Wir bereiten den Fall auf und stimmen die Kommunikation mit Ihnen, Ärzten und Versicherern ab.

4

Entscheidung begleiten

Wir prüfen Rückmeldungen und Abrechnung und besprechen, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Mehr als eine Leistungsart

Welche Leistungen können infrage kommen?

Nicht jeder Unfallvertrag enthält dieselben Bausteine. Wir prüfen die vereinbarten Leistungen einzeln und unterstützen dabei, die jeweiligen Ansprüche geltend zu machen.

Invaliditätsleistung

Leistung bei einer vertraglich erfassten dauerhaften Unfallfolge. Für die Höhe sind unter anderem Versicherungssumme, Invaliditätsgrad und vereinbarte Progression relevant.

Unfall-Krankenhaustagegeld

Je nach Vertrag kann für eine unfallbedingte stationäre Behandlung ein Tagegeld vereinbart sein.

Genesungsgeld

Ist dieser Baustein versichert, können im Anschluss an eine stationäre Unfallbehandlung weitere Leistungen bestehen.

Sofortleistung & Frakturgeld

Manche Verträge sehen Leistungen für bestimmte Verletzungen oder Knochenbrüche vor. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.

Den ganzen Fall im Blick

Ein Ansprechpartner für zusammenhängende Ansprüche.

Mehrere Versicherungen?

Ein Unfall kann verschiedene Leistungsansprüche auslösen. Wir können die Prüfung mehrerer Verträge im vereinbarten Umfang bündeln – beispielsweise private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei einem Arbeitsunfall kommen daneben Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht. Mehr zu Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft.

GdB-Antrag als ergänzender Service

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist bei einem entsprechenden Leistungsmanagement-Auftrag auch ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung ohne zusätzliche Vergütung für diesen Service vorgesehen. Den genauen Umfang klären wir vorab in der Beauftragung.

Mehr zu GdB und Schwerbehinderung →

Häufige Fragen

Was ist nach einem Unfall besonders wichtig?

Reicht es, den Unfall einmal zu melden?

Nicht unbedingt. Die Unfallmeldung und die Geltendmachung einzelner Leistungen sind zu unterscheiden. Für eine Invaliditätsleistung können zusätzlich eine fristgerechte ärztliche Feststellung und weitere Erklärungen erforderlich sein. Wir prüfen die Anforderungen Ihres Vertrags.

Kann ich mich erst nach Abschluss der Behandlung melden?

Warten Sie mit der Prüfung möglicher Ansprüche und Fristen nicht bis zum Ende aller Behandlungen. Auch wenn Dauerfolgen noch nicht abschließend beurteilt werden können, können bereits Meldungen und andere Schritte erforderlich sein.

Machen Sie auch die medizinischen Nachweise?

Wir helfen, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen und die Fragestellung klar vorzubereiten. Ärztliche Diagnosen, Invaliditätsfeststellungen und Gutachten werden von den jeweiligen medizinischen Fachpersonen erstellt.

Bekomme ich automatisch eine Entschädigung?

Nein. Ob und in welcher Höhe Leistungen bestehen, hängt vom Vertrag, dem Unfallereignis und den nachgewiesenen Folgen ab. Wir begleiten die Geltendmachung berechtigter Ansprüche, geben aber keine Erfolgszusage.

Ein Gespräch bringt Klarheit

Klären wir, was nach Ihrem Unfall wichtig ist.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist. Umfang und Vergütung einer anschließenden Beauftragung vereinbaren wir vorab.

09924 586 96 58
info@leistungsmanager.de

Bitte beachten: Senden Sie zunächst keine Gesundheitsakten, Ausweiskopien oder vertraulichen Dokumente. Einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir persönlich ab. Eine Formularnachricht wahrt keine laufenden Fristen.

Wobei dürfen wir helfen?

Eine kurze Beschreibung genügt für den Anfang.


Hinweise zum Umgang mit Ihren Angaben: Datenschutzerklärung.