Ratgeber · BU-Leistungen aus bestehendem Vertrag
Sie möchten Ihre BU-Rente aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihren Leistungsantrag vorbereiten. Es geht nicht um den Abschluss einer neuen Versicherung.
Ein BU-Leistungsantrag verbindet drei Dinge: Ihren Vertrag, Ihren tatsächlichen Beruf und die gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Anleitung zeigt, wie Sie Unterlagen vorbereiten, den Leistungsantrag nachvollziehbar ausfüllen und Rückfragen beantworten.
Wenn eine Erkrankung oder ein Unfall den Berufsalltag verändert, kann schon die Organisation der Antragstellung belasten. Sie dürfen sich Unterstützung holen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist wichtig – sie ersetzt aber weder die medizinische Beurteilung noch garantiert sie eine Leistungszusage.
Sie suchen persönliche Begleitung statt einer Anleitung? Hier finden Sie unsere Unterstützung beim BU-Leistungsantrag.
Wann und wo kann ich eine BU-Rente beantragen?
Den Leistungsantrag für eine private Berufsunfähigkeitsrente richten Sie an Ihren Versicherer. Es geht dabei nicht um den Abschluss einer neuen Versicherung, sondern um Leistungen aus dem bestehenden Vertrag. Lassen länger anhaltende Beschwerden einen BU-Leistungsfall möglich erscheinen, sollten Sie Vertrag und weiteres Vorgehen frühzeitig prüfen lassen.
Viele Verträge verlangen mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit und eine voraussichtlich mindestens sechsmonatige Dauer. Diese Werte sind keine für jeden Vertrag identische gesetzliche Pauschalregel. Die konkreten Bedingungen, etwa zu Prognose, Verweisung, Leistungsausschlüssen und bei Selbstständigen zur Umorganisation, müssen berücksichtigt werden.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis, aber keine automatische Feststellung der privaten Berufsunfähigkeit. Ebenso ist weder ein bestimmter Grad der Behinderung noch ein Bescheid zur Erwerbsminderungsrente allein entscheidend. Ärztliche Fachpersonen beurteilen Diagnosen, funktionelle Einschränkungen und Prognose; der Versicherer prüft den vertraglichen Leistungsanspruch. Mehr dazu: Wer stellt Berufsunfähigkeit fest?
Welche Unterlagen brauche ich? Die BU-Leistungsantrag-Checkliste
Beginnen Sie mit einer geordneten Sammlung. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Beruf, Krankheitsbild und Vertrag ab. Nicht jeder Leistungsantrag benötigt ein zusätzliches Gutachten.
Vertrag und Verfahren
- Versicherungsschein, Nachträge und Versicherungsbedingungen
- Aktueller Leistungsfragebogen
- Bisheriger Schriftverkehr mit Eingangs- und Antwortdaten
- Bekannte Fristen und gegebenenfalls Ablehnung
Berufliche Tätigkeit
- Beruf und Beschäftigung vor den Einschränkungen
- Tages- und Wochenablauf mit Teiltätigkeiten
- Zeitanteile, Belastungen und Verantwortung
- Gesundheitsbedingte Änderungen der Arbeit
Medizinische Nachweise
- Arztberichte, Befunde und vorhandene Klinik- oder Rehaberichte
- Arbeitsunfähigkeitszeiten und Verlauf
- Behandlungen und behandelnde Fachpersonen
- Auswirkungen auf konkrete Aufgaben und ärztliche Prognose
Fehlende Unterlagen sollten Sie benennen und gezielt nachfordern. Bewahren Sie Kopien Ihrer Angaben sowie Nachweise über die Einreichung auf. Sensible Gesundheitsunterlagen übermitteln Sie nur über einen abgestimmten, geeigneten Weg.
BU-Rente beantragen: sechs nachvollziehbare Schritte
1. Vertrag und Ausgangslage klären
Prüfen Sie, welcher Vertrag für den fraglichen Zeitraum gilt, welche Leistung vereinbart ist und welche Nachweise verlangt werden. Notieren Sie den Beginn Ihrer Beschwerden, Arbeitsunfähigkeitszeiten und Veränderungen Ihrer Tätigkeit. Bei mehreren Versicherungsverträgen sind die Voraussetzungen jeweils gesondert zu prüfen.
2. Leistungsfall melden und Formulare anfordern
Informieren Sie den Versicherer und fordern Sie die aktuellen Antragsunterlagen an. Eine nachvollziehbar dokumentierte Meldung hilft, den Ablauf später zu belegen. Fragen Sie nach, wenn eine Frist oder eine Anforderung unverständlich ist. Treffen Sie keine ungeprüften Annahmen darüber, wann Leistungen rückwirkend beginnen.
3. Den tatsächlichen Beruf beschreiben
Eine Berufsbezeichnung wie „Sachbearbeiter“ oder „Handwerker“ reicht meist nicht aus, um die Auswirkungen einer Erkrankung zu verstehen. Beschreiben Sie einen typischen Arbeitsalltag vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung: Welche Aufgaben mussten Sie erledigen, wie oft, unter welchen Bedingungen und mit welcher Verantwortung?
Stellen Sie anschließend gegenüber, was noch möglich ist, was nur eingeschränkt gelingt und was entfällt. Berücksichtigen Sie körperliche Belastung ebenso wie Konzentration, Kommunikation, Termindruck und Zuverlässigkeit. Die Zeitanteile müssen nachvollziehbar sein; zugleich kann eine kurze Teiltätigkeit für einen gesamten Arbeitsvorgang unverzichtbar sein. Die 50-Prozent-Grenze lässt sich deshalb nicht allein mit Arbeitsstunden erklären.
Zur ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung mit Muster und Checkliste →
4. Einschränkungen medizinisch nachvollziehbar belegen
Eine Diagnose allein erklärt nicht, warum bestimmte berufliche Aufgaben ausfallen. Aussagekräftige Berichte beschreiben zusätzlich Verlauf, Befunde, funktionelle Folgen und Prognose. Besprechen Sie mit Ihren behandelnden Fachpersonen, ob die vorhandenen Unterlagen diese Zusammenhänge verständlich abbilden. Medizinische Feststellungen dürfen nicht für den Antrag erfunden oder übertrieben werden.
Das gilt auch bei psychischen Erkrankungen oder mehreren zusammenwirkenden Beschwerden. Ein stationärer Klinikaufenthalt ist keine pauschale Voraussetzung für jeden BU-Anspruch. Relevant sind die individuelle Situation und geeignete fachliche Nachweise. Ärztliche Berichte brauchen keine besondere „juristische Geheimsprache“; entscheidend sind nachvollziehbare, zutreffende Angaben.
Welche Berichte helfen und welche Fragen sollten Sie mit Ihrer Praxis klären? Unser vertiefender Ratgeber zu medizinischen Nachweisen beim BU-Leistungsantrag enthält eine Unterlagen-Checkliste, Fragen fürs Arztgespräch und Hinweise zum Umgang mit fehlenden oder widersprüchlichen Befunden.
5. Den Leistungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
Beantworten Sie die gestellten Fragen sorgfältig. Stimmen Datumsangaben in Formularen und Unterlagen überein? Sind frühere Tätigkeitsänderungen erklärt? Sind alle angefragten Behandler aufgeführt? Wenn Sie eine Antwort nicht sicher wissen, klären Sie sie anhand Ihrer Unterlagen, statt zu raten. Offene Punkte sollten erkennbar bleiben.
Überprüfen Sie auch Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungen und lassen Sie unklare Formulierungen erläutern. Hilfe beim Antrag bedeutet, Sachverhalte korrekt darzustellen – nicht, ungünstige Tatsachen zu verschweigen.
6. Einreichen und das Verfahren weiterverfolgen
Reichen Sie die Unterlagen geordnet ein und dokumentieren Sie den Eingang. Führen Sie eine Liste offener Rückfragen, angeforderter Nachweise und Fristen. Wenn ein Bericht länger dauert, informieren Sie den Versicherer und klären Sie das weitere Vorgehen. Reagieren Sie auf berechtigte Rückfragen; gesundheitliche Überforderung ist ein sinnvoller Anlass, Unterstützung bei der Organisation zu vereinbaren.
Für diesen Verfahrensschritt finden Sie eine Checkliste zum Beantworten von Rückfragen beim BU-Leistungsantrag – mit Formulierungshilfe, Hinweisen zu doppelten Nachforderungen und zur Bearbeitungsdauer.
Tätigkeitsbeschreibung für den BU-Leistungsantrag: Anleitung und Muster
Eine gute Tätigkeitsbeschreibung macht Ihren Beruf für Außenstehende nachvollziehbar. Sie verbindet den Arbeitsalltag vor der Erkrankung mit den konkreten gesundheitlichen Einschränkungen. Eine Stellenanzeige, ein Lebenslauf oder die Angabe „acht Stunden Büroarbeit“ beschreibt dafür meist zu wenig. Das folgende Muster ist eine Arbeitshilfe für Leistungen aus einer bereits bestehenden privaten BU-Versicherung – kein Antrag zum Abschluss einer Versicherung.
1. Den maßgeblichen Arbeitsalltag festhalten
Notieren Sie Beruf, Funktion, Beschäftigungsumfang und den Zeitraum, auf den sich Ihre Beschreibung bezieht. Ausgangspunkt ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Diese Orientierung folgt aus § 172 Absatz 2 VVG. Haben Sie schon vor einer Krankschreibung Aufgaben wegen Ihrer Beschwerden abgegeben oder Stunden reduziert, dokumentieren Sie diese Entwicklung mit Datum und Anlass. Beschreiben Sie nicht ausschließlich den bereits entlasteten Arbeitsplatz.
Bei wechselnden Schichten, Projektarbeit oder saisonalen Aufgaben ist ein einzelner Arbeitstag häufig nicht repräsentativ. Erläutern Sie dann eine typische Woche oder einen anderen nachvollziehbaren Bezugszeitraum. Kalender, Dienstpläne, Arbeitszeitaufzeichnungen und eine vorhandene Arbeitsplatzbeschreibung können beim Rekonstruieren helfen. Erinnerungswerte kennzeichnen Sie als Schätzung; vermeintlich genaue Zahlen sind kein Ersatz für verlässliche Angaben.
2. Teiltätigkeiten und Anforderungen konkret beschreiben
Zerlegen Sie Ihre Arbeit in verständliche Aufgaben. Statt „Kundenbetreuung“ erklären Sie beispielsweise, ob Sie Telefonate führen, technische Sachverhalte erklären, Beschwerden bearbeiten oder Beratungsgespräche dokumentieren. Beschreiben Sie zu jeder Aufgabe:
- Den Ablauf: Was tun Sie, mit welchen Arbeitsmitteln, in welcher Reihenfolge und mit welchem Ergebnis?
- Den Umfang: Wie häufig fällt die Aufgabe an, wie lange dauert sie und gibt es Belastungsspitzen?
- Die Anforderungen: Etwa Körperhaltung, Wege, tatsächliche Lastgewichte, feinmotorische Arbeit, Konzentration, Zeitdruck oder längere Gespräche.
- Die Verantwortung: Müssen Sie Entscheidungen treffen, Fehler vermeiden, Personen anleiten oder Sicherheitsanforderungen einhalten?
Wichtig ist Ihre tatsächliche Arbeit, nicht ein allgemeines Berufsbild. „Bürotätigkeit“ kann ruhige Ablage ebenso wie laufende Kundenanrufe mit engen Fristen bedeuten. Auch körperlich leichte Arbeit kann hohe geistige oder psychische Anforderungen stellen. Beschreiben Sie diese sachlich, ohne Einschränkungen zu übertreiben.
3. Zeitanteile plausibel zuordnen – ohne Doppelzählung
Geben Sie Stunden oder Minuten und den zugehörigen Bezugszeitraum an. Bei einer vollständigen Aufteilung müssen die Teilzeiten zur angegebenen Gesamtarbeitszeit passen. Erklären Sie, ob Pausen enthalten sind. Wenn Telefonate gleichzeitig mit Bildschirmarbeit stattfinden, zählen Sie dieselbe Zeit nicht doppelt. Stellen Sie solche parallelen Anforderungen zusätzlich in der Beschreibung dar.
Zeitanteil ist nicht BU-Grad: Auch eine kurze Aufgabe kann für einen zusammenhängenden Arbeitsvorgang unverzichtbar sein. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei solchen untrennbaren Teiltätigkeiten nicht allein deren Minutenanteil betrachtet werden darf (BGH, Urteil vom 19.07.2017 – IV ZR 535/15). Erläutern Sie deshalb, welche Aufgaben aufeinander aufbauen und warum ein Ausfall den gesamten Ablauf beeinträchtigt. Die vertragliche und medizinische Bewertung bleibt eine Einzelfallprüfung.
Muster: ein Arbeitstag in der Sachbearbeitung
Frei erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung, kein Kundenfall: Die folgende Person arbeitet acht Stunden täglich, ohne Pausen. Aufgaben und Zeitanteile sind nur Beispiele und dürfen nicht ungeprüft in Ihren Leistungsantrag übernommen werden.
3 Stunden · 37,5 %
Aufträge bearbeiten
Bestellungen am Bildschirm prüfen, Angaben abgleichen, Rückfragen klären und die weitere Bearbeitung veranlassen. Anforderungen: anhaltende Konzentration, zuverlässige Dateneingabe und Fristenkontrolle.
2 Stunden · 25 %
Kundengespräche führen
Telefonische Anliegen aufnehmen, Vorgänge erklären und Lösungen abstimmen. Anforderungen: verständliche Kommunikation, Aufmerksamkeit und Umgang mit wechselnden Gesprächssituationen.
1,5 Stunden · 18,75 %
Rechnungen prüfen
Beträge und Lieferungen vergleichen, Abweichungen erkennen und dokumentieren. Anforderungen: sorgfältiges Lesen, Rechnen und konzentrierte Kontrolle.
1,5 Stunden · 18,75 %
Abstimmung und Dokumentation
Rücksprachen im Team, Terminplanung und geordnete Vorgangsablage. Anforderungen: Organisation, Verlässlichkeit und Überblick über offene Aufgaben.
4. Einschränkungen jeder betroffenen Aufgabe zuordnen
Ergänzen Sie die Beschreibung des früheren Berufs um eine getrennte Gegenüberstellung: Was ist unverändert möglich? Was gelingt nur mit zusätzlichen Pausen, Hilfe oder deutlich verändertem Ablauf? Was gelingt nicht mehr? Seit wann besteht die Einschränkung, wie häufig tritt sie auf und schwankt sie? Auch tatsächlich noch mögliche Tätigkeiten gehören in die Darstellung.
„Ich kann mich nicht konzentrieren“ bleibt sehr allgemein. Verständlicher wird die Angabe durch den Bezug zu einer Aufgabe: Welche Art von Prüfung ist betroffen, wann brechen Sie sie ab und welche Folgen hat das im Arbeitsablauf? Geben Sie nur selbst erlebte, zutreffende Beobachtungen an. Eigene Schilderungen sind von ärztlichen Feststellungen zu unterscheiden; medizinische Ursachen, Befunde und Prognosen gehören in geeignete medizinische Unterlagen.
Schreibvorlage für eine einzelne Teiltätigkeit
Vor den Einschränkungen erledigte ich [konkrete Aufgabe] an [Häufigkeit] für etwa [Dauer und Bezugszeitraum]. Dafür benötigte ich [Fähigkeiten, Arbeitsmittel und Belastbarkeit]. Die Aufgabe war wichtig für [Ergebnis oder nachfolgenden Arbeitsschritt].
Seit [Zeitpunkt] gelingt mir davon [noch möglich / eingeschränkt / nicht mehr möglich]. Konkret beobachte ich [zutreffende Einschränkung, Häufigkeit und Folgen]. Veränderungen wie [Pausen, Unterstützung oder Aufgabenabgabe] bestehen seit [Datum]. Als medizinische Unterlage liegt [Bericht, Verfasser und Datum / noch offen] vor.
5. Nachweise und Besonderheiten ergänzen
Verweisen Sie gezielt auf passende Unterlagen, statt unkommentiert möglichst viele Dokumente einzureichen. Eine Arbeitgeberbeschreibung kann die tatsächlichen Aufgaben ergänzen, ersetzt aber nicht automatisch Ihre individuelle Darstellung. Stimmen allgemeine Stellenbeschreibung und gelebter Arbeitsalltag nicht überein, erklären Sie die Abweichung. Schwärzen Sie in Arbeitsbeispielen fremde personenbezogene Daten und beachten Sie betriebliche Vertraulichkeit.
Bei Selbstständigen gehören zusätzlich die eigene Mitarbeit, Betriebsabläufe, Beschäftigte, Aufgabenverteilung und bereits erfolgte Änderungen zum Gesamtbild. Ob eine Umorganisation zu berücksichtigen ist und welche Angaben benötigt werden, muss anhand des Vertrags und des Einzelfalls geklärt werden. Eine bloße Liste körperlicher Tätigkeiten bildet einen Betrieb oft nicht ausreichend ab.
Checkliste vor dem Einreichen
- Beruf, Funktion und Bezugszeitraum sind eindeutig angegeben.
- Der Arbeitsalltag vor den gesundheitlichen Einschränkungen ist erkennbar.
- Wesentliche Teiltätigkeiten, Anforderungen und zusammenhängende Abläufe sind beschrieben.
- Gesamtarbeitszeit und Zeitanteile passen zusammen; Schätzungen, Pausen und Überschneidungen sind erklärt.
- Gesundheitsbedingte Tätigkeitsänderungen sind mit Zeitpunkt und Anlass aufgeführt.
- Noch mögliche und nicht mehr mögliche Aufgaben werden gleichermaßen benannt.
- Eigene Beobachtungen und medizinische Feststellungen sind sauber getrennt.
- Abweichungen zu Formularen oder früheren Angaben sind nachvollziehbar erläutert.
- Unterlagen sind zugeordnet, offene Nachweise benannt und eine Kopie der Einreichung ist vorhanden.
Wird später eine neue Tätigkeitsbeschreibung verlangt? Klären Sie, welcher Punkt offen ist und auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Ergänzen oder berichtigen Sie nachvollziehbar, anstatt eine frühere Fassung kommentarlos zu ersetzen. Notieren Sie Änderungen und ihre Gründe; achten Sie auf gesetzte Fristen.
Sie möchten Ihren Arbeitsalltag mit Unterstützung aufbereiten? Unsere Unterstützung beim BU-Leistungsantrag umfasst im vereinbarten Auftrag auch die strukturierte Tätigkeitsbeschreibung und die Zuordnung vorhandener Nachweise. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir zunächst Ihre Situation und den möglichen Umfang der Begleitung.
Häufige Fehler beim BU-Leistungsantrag vermeiden
- Nur die Diagnose nennen: Stellen Sie den Bezug zu Ihren konkreten Aufgaben her.
- Den Beruf zu allgemein beschreiben: Nennen Sie prägende Teiltätigkeiten und ihren Zusammenhang.
- Widersprüche ungeklärt lassen: Prüfen Sie unterschiedliche Datums- oder Tätigkeitsangaben und erläutern Sie Abweichungen.
- Psychische Begleitbeschwerden übergehen: Relevant sind fachlich festgestellte Einschränkungen im gesundheitlichen Gesamtbild.
- Rückfragen liegen lassen: Halten Sie den Verfahrensstand und vereinbarte Fristen fest.
- Unbelegte Erfolgsversprechen erwarten: Gute Vorbereitung garantiert weder eine Anerkennung noch eine feste Bearbeitungsdauer.
Ein unklarer erster Antrag bedeutet nicht automatisch, dass jede spätere Korrektur aussichtslos ist. Ergänzungen können wichtig sein. Sie sollten aber nachvollziehbar erklären, warum frühere Angaben unvollständig oder missverständlich waren.
Wie lange dauert es, bis die BU-Versicherung zahlt?
Eine seriöse pauschale Zusage ist nicht möglich. Die Dauer hängt unter anderem von den benötigten Nachweisen, ärztlichen Rückmeldungen, Rückfragen und gegebenenfalls Begutachtungen ab. Vollständige, schlüssige Unterlagen können vermeidbare Rückfragen reduzieren; sie legen den Entscheidungstermin nicht fest.
Nach § 14 VVG wird die Geldleistung grundsätzlich nach Abschluss der notwendigen Erhebungen fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen vorher Abschlagszahlungen in Betracht. Eine feste allgemeine Zahlungsfrist lässt sich daraus nicht ableiten. Bei längerer Verzögerung sollten Verfahrensstand, noch offene Erhebungen und mögliche Ansprüche im Einzelfall geprüft werden.
Beiträge während der Prüfung: Der Leistungsantrag beendet Ihre Zahlungspflicht nicht automatisch. Stellen Sie Beitragszahlungen nicht eigenmächtig ein. Prüfen Sie mit dem Versicherer vertragliche Möglichkeiten einer Stundung oder Beitragsbefreiung. Rückwirkende Leistungen und Beitragserstattungen richten sich nach dem konkreten Vertrag und Anerkenntnis.
Die Bearbeitungszeit ist von der späteren Leistungsdauer zu unterscheiden. Dazu lesen Sie: Wie lange zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was tun bei Rückfragen, Gutachteranfragen oder Ablehnung?
Prüfen Sie zunächst, was konkret offen ist. Betrifft die Rückfrage Ihren Arbeitsalltag, die medizinischen Nachweise oder eine Vertragsfrage? Eine gezielte Antwort ist hilfreicher als wahllos weitere Unterlagen einzureichen. Bei einem Gutachtertermin sollten Sie Ablauf und Anforderungen klären und vorhandene Unterlagen geordnet bereithalten.
Bei einer Ablehnung müssen Begründung, Vertrag und bisherige Nachweise gemeinsam betrachtet werden. Im privaten Versicherungsverhältnis ist eine erneute Prüfung oder außergerichtliche Stellungnahme nicht automatisch ein förmliches sozialrechtliches Widerspruchsverfahren. Lassen Sie Fristen, Verjährung und geeignete weitere Schritte fachlich prüfen; gegebenenfalls ist anwaltliche Unterstützung erforderlich.
Wann ist professionelle Hilfe beim BU-Leistungsantrag sinnvoll?
Besonders bei komplexen Krankheitsbildern, widersprüchlichen Unterlagen, längeren Verzögerungen, Gutachteranfragen oder einer Ablehnung kann Unterstützung entlasten. Sie können den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Wenn Sie sich überfordert fühlen oder wesentliche Fragen unklar bleiben, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll.
Beim Leistungsmanager beginnt die Zusammenarbeit mit einem kostenlosen Erstgespräch. Anschließend besprechen wir den Auftrag: Sichtung von Vertrag und Nachweisen, Tätigkeitsbeschreibung, Vorbereitung des Antrags und abgestimmte Kommunikation mit dem Versicherer. Auch die Begleitung späterer Rückfragen oder Nachprüfungen muss zum vereinbarten Umfang passen.
Umfang und Vergütung werden vor der Beauftragung transparent vereinbart. Bei erfolgsabhängiger Vergütung ist zu klären, was als Erfolg gilt und welche zusätzlichen Kosten, etwa für gesondert beauftragte Fachpersonen, entstehen können. Eine pauschale Aussage „keine Risiken und keinerlei Kosten“ wäre nicht angemessen. Mehr zur persönlichen BU-Leistungsbegleitung und den Kosten sowie zum Beratungsablauf.
Häufige Fragen zum Leistungsantrag Berufsunfähigkeit
Gibt es ein einheitliches Formular für den BU-Leistungsantrag?
Nein. Die Versicherer verwenden eigene Fragebögen und Nachweisanforderungen. Fordern Sie die aktuellen Unterlagen zu Ihrem Vertrag an. Die Checkliste auf dieser Seite hilft beim Vorbereiten, ersetzt aber nicht das konkrete Formular.
Muss mein Arzt die Berufsunfähigkeit verbindlich feststellen?
Ärztliche Fachpersonen liefern medizinische Befunde und Einschätzungen. Ob diese zusammen mit Ihrem Beruf die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen, prüft der Versicherer; bei einem Streit kann darüber ein Gericht entscheiden. Ein Attest ist daher wichtig, aber nicht allein eine verbindliche Leistungszusage.
Kann ich BU-Rente auch rückwirkend beantragen?
Das kann infrage kommen. Beginn, Nachweisbarkeit, vertragliche Regelungen und Verjährung müssen individuell geprüft werden. Es gibt keine für alle Fälle verlässliche pauschale Zusage einer bestimmten rückwirkenden Zahlungsdauer.
Beantrage ich die private BU-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung?
Nein, zuständig ist Ihr privater Versicherer. Für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten gelten andere Voraussetzungen. Eine Besonderheit ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI für vor dem 2. Januar 1961 Geborene, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Aussage, es gebe keinerlei gesetzlichen Berufsschutz mehr, wäre deshalb ungenau.
Ist ein Klinikaufenthalt bei psychischen Erkrankungen zwingend?
Nein, nicht pauschal für jeden BU-Anspruch. Entscheidend sind der Vertrag und geeignete medizinische Nachweise zu den tatsächlichen beruflichen Einschränkungen. Welche Untersuchung oder Behandlung medizinisch angezeigt ist, besprechen Sie mit den behandelnden Fachpersonen.
Was kostet Hilfe beim BU-Leistungsantrag?
Das Erstgespräch beim Leistungsmanager ist kostenlos. Leistungen und Vergütung einer anschließenden Begleitung werden individuell vorab vereinbart. Fragen Sie auch nach den Voraussetzungen einer Erfolgsvergütung und möglichen zusätzlichen Kosten.
Gibt es ein Muster für die Tätigkeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit?
Die Anleitung auf dieser Seite enthält ein fiktives Arbeitszeitbeispiel, eine Schreibvorlage für Teiltätigkeiten und eine Checkliste. Sie helfen beim Strukturieren, ersetzen aber weder Ihre individuellen Angaben noch den Fragebogen des Versicherers. Verwenden Sie keine fremden Aufgaben, Beschwerden oder Zeitanteile als eigene Angaben.
Entsprechen 50 Prozent ausgefallene Arbeitszeit automatisch 50 Prozent Berufsunfähigkeit?
Nein, eine reine Stundenrechnung reicht für die Bewertung nicht aus. Es kommt auch auf die konkreten Anforderungen, die Bedeutung und den Zusammenhang einzelner Aufgaben sowie die medizinischen Nachweise und Versicherungsbedingungen an. Die Zeitaufteilung beschreibt zunächst den Beruf; sie ist keine automatische Berechnung des BU-Grads.
Den nächsten Schritt nicht allein planen.
Sie haben bereits eine private BU-Versicherung und möchten die Leistung beantragen? Ob Vorbereitung, offene Rückfrage oder Ablehnung: Im Erstgespräch klären wir den Verfahrensstand und welche Unterstützung infrage kommt. Es geht nicht um den Abschluss einer neuen Versicherung.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Umfang und Vergütung einer weiteren Begleitung vereinbaren wir vorab.
Im Formular wählen Sie E-Mail-Antwort oder Rückruf. Alternativ buchen Sie direkt einen Gesprächstermin.
Kostenloses BU-Erstgespräch anfragenTermin direkt auswählen →Unsere BU-Leistungsbegleitung: Ablauf und Leistungen
Bitte zunächst keine Gesundheitsakten senden. Einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir persönlich ab. Eine Anfrage wahrt keine laufenden Fristen.


Pingback: BU-Rente abgelehnt: 7 Schritte & wichtige Unterlagen
Pingback: Wer stellt Berufsunfähigkeit fest? Arzt, Attest & Nachweise
Pingback: Berufsunfähigkeit: Wenn Versicherer nicht zahlen wollen
Pingback: Berufsunfähigkeit: Beispiele und 50-Prozent-Grenze
Pingback: Versteuerung private BU Rente verständlich erklärt
Pingback: Vorvertragliche Anzeigepflicht bei BU: Folgen & Fristen
Pingback: Deutsche Rentenversicherung: Berufsunfähigkeitsrente?