Vom Reitunfall zur BU-Rente – wie wir einer Rettungssanitäterin zu ihrem Recht verholfen haben

Table of Contents

Die zufällige Begegnung

Im September 2024 treffe ich zufällig eine Bekannte und bemerke sofort: Ihr Fuß ist bandagiert, sie humpelt. Auf meine Frage, was passiert sei, erzählt sie von einem Unfall mit ihrem Pferd. Beim Reiten rutschte das Pferd im nassen Gras aus, stürzte – und fiel direkt auf ihren Fuß. Die Folge: ein komplizierter Trümmerbruch.

Der Unfall und seine Folgen

Der Unfall ereignete sich bereits im Februar 2024. Seitdem ist sie ununterbrochen krankgeschrieben. Sie arbeitet als Rettungssanitäterin – ein Beruf, der hohe körperliche Belastbarkeit erfordert. Mit einer schweren Fußverletzung war an eine Rückkehr in den Job zunächst nicht zu denken.

Der Irrtum über Berufsunfähigkeitsleistungen

Im Gespräch stellt sich heraus, dass sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt – jedoch in dem Glauben, diese würde nur zahlen, wenn man dauerhaft gar nicht mehr arbeiten kann. Tatsächlich besteht oft bereits ein Leistungsanspruch, wenn man mindestens sechs Monate seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Unser Einsatz als Leistungsmanager

Wir übernehmen die vollständige Geltendmachung ihrer Ansprüche. Die medizinische Lage und die beruflichen Anforderungen lassen klar erkennen, dass sie ihre Tätigkeit als Rettungssanitäterin auf absehbare Zeit nicht wieder aufnehmen kann.

Das Ergebnis

Nur wenige Monate später folgt die Anerkennung der Versicherung:

  • Rückwirkende Leistung ab dem 01.03.2024
  • Nachzahlung: 16.978,80 €
  • Monatliche BU-Rente: 1.010,52 € – fortlaufend, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Die Lehre aus diesem Fall

Viele Versicherte wissen nicht, dass BU-Leistungen oft schon deutlich früher einsetzen können, als sie vermuten. Wer seine Rechte kennt und professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann finanzielle Sicherheit gewinnen – selbst in schwierigen Lebenssituationen.

Tipp für Betroffene

Sind Sie seit mehreren Monaten krankgeschrieben oder können Ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben? Lassen Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf BU-Leistungen haben. Es könnte sich lohnen – oft früher, als Sie denken.

 

Weitere Artikel

Kontaktiere uns