​​Vorvertragliche Anzeigepflicht

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Absturz, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Doch kaum etwas sorgt so häufig für Streit mit der Versicherung wie die vorvertragliche Anzeigepflicht. Was genau bedeutet sie? Welche Folgen drohen bei Fehlern – und wie lange kann eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zum Problem werden? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen – klar, verständlich und auf Augenhöhe. Denn Fehler bei der Antragstellung können selbst nach Jahren existenzbedrohend werden.

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Versicherungsnehmer dazu, alle gesundheitsbezogenen und risikorelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben – und zwar vor Vertragsabschluss. Dazu gehören unter anderem:

  • Frühere oder aktuelle Erkrankungen
  • Behandlungen, Therapien oder Krankenhausaufenthalte
  • Psychische Beschwerden oder diagnostizierte Belastungsstörungen
  • Berufliche Risiken (z. B. gefährliche Tätigkeiten)

Diese Angaben sind Grundlage für die Entscheidung der Versicherung, ob – und zu welchen Bedingungen – sie Sie versichert. Die Informationen dienen also der Risikoprüfung.

Was zählt zu den vorvertraglichen Obliegenheiten?

Neben der Pflicht zur Angabe aller relevanten Gesundheitsdaten gibt es weitere vorvertragliche Obliegenheiten. Dazu gehört insbesondere:

  • Die Pflicht, Rückfragen der Versicherung korrekt zu beantworten
  • Die Pflicht, keine wesentlichen Angaben zu verschweigen oder zu verharmlosen
  • Die Pflicht, Änderungen der Angaben unverzüglich mitzuteilen, falls sich vor Vertragsbeginn noch etwas ändert

Ein Verstoß gegen diese Regeln wird als vorvertragliche Pflichtverletzung gewertet – mit potenziell schweren Konsequenzen.

Was passiert bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?

Kommt es zu einer Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten:

  • Rücktritt vom Vertrag
  • Kündigung
  • Anpassung der Versicherungsbedingungen (sogenannte Vertragsanpassung)
  • Leistungsfreiheit im konkreten Leistungsfall (z. B. bei Berufsunfähigkeit)

Ob – und in welchem Umfang – diese Maßnahmen zulässig sind, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab.

Fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich – was bedeutet das bei der Anzeigepflicht?

Ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung schwerwiegende Folgen hat, hängt maßgeblich davon ab, wie die Pflicht verletzt wurde. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei drei Stufen:

  • Einfache Fahrlässigkeit: Sie haben etwas vergessen oder übersehen, ohne sich der Tragweite bewusst zu sein. In diesem Fall darf die Versicherung nicht vom Vertrag zurücktreten – sie muss die Leistung erbringen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Sie hätten wissen müssen, dass die Information wichtig ist, haben sie aber leichtfertig nicht angegeben. In diesem Fall darf die Versicherung den Vertrag anpassen oder im Extremfall kündigen, muss aber beweisen, dass sie bei Kenntnis andere Konditionen gewählt hätte.
  • Vorsatz: Sie haben absichtlich falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen. In diesem Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder sogar anfechten – Sie verlieren den Versicherungsschutz vollständig.

Viele Versicherte wissen nicht, wie schnell aus einem unbewussten Auslassen eine vorvertragliche Pflichtverletzung wird – mit dramatischen Folgen. Genau deshalb ist es so wichtig, sich vor dem Antrag oder spätestens im Leistungsfall fachkundig unterstützen zu lassen.

Wann liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor?

Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegt dann vor, wenn bei Antragstellung relevante Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht angegeben wurden. Die Versicherung muss in solchen Fällen nachweisen, dass sie bei Kenntnis dieser Angaben den Vertrag entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen abgeschlossen hätte. Ein häufiges Problem in der Praxis ist, dass Antragsteller und Versicherer die Relevanz bestimmter Vorerkrankungen unterschiedlich bewerten. So werden aus Sicht des Antragstellers vermeintlich harmlose Beschwerden – wie beispielsweise eine Durchfallerkrankung – oft nicht angegeben. In den Krankenunterlagen findet sich jedoch möglicherweise ein ärztlich dokumentierter Hinweis auf eine chronische Gastritis, nach der im Antrag konkret gefragt wurde. Solche Diskrepanzen können zu erheblichen Schwierigkeiten führen – selbst wenn der Antragsteller in gutem Glauben gehandelt hat.

Beispiele:

  • Sie verschweigen eine psychische Vorerkrankung
  • Sie geben frühere Rückenprobleme nicht an
  • Sie machen unvollständige Angaben zu Klinikaufenthalten

Wichtig: Auch eine scheinbar „harmlose“ Anzeigepflicht Versicherung kann im Leistungsfall vollständig verweigern – gerade wenn der Zusammenhang zur Ursache der Berufsunfähigkeit besteht.

Wie lange ist man an die Angaben gebunden? – Vorvertragliche Anzeigepflicht 10 Jahre

Ein weitverbreiteter Irrglaube: „Nach ein paar Jahren interessiert das doch niemanden mehr.“ Doch tatsächlich gilt: Die vorvertragliche Anzeigepflicht 10 Jahre lang – in bestimmten Fällen sogar darüber hinaus. Im Klartext: Die Versicherung kann auch nach Jahren noch prüfen, ob der Antrag korrekt ausgefüllt wurde – insbesondere dann, wenn der Leistungsfall eintritt.

Besonders heikel: Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Lebensversicherungen

Die vorvertragliche Anzeigepflicht Lebensversicherung ist ebenso streng geregelt wie bei der BU-Versicherung. Auch hier gilt: Wer Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes – oft ohne es zu merken. Gerade in Kombination mit einer BU-Zusatzversicherung in Lebensversicherungen ist die Fehleranfälligkeit hoch. Deshalb: Niemals leichtfertig beantworten – und im Zweifel immer Rücksprache halten.

Wie wir helfen – Der Leistungsmanager an Ihrer Seite

Ein häufiges Problem im BU-Antrag: Versicherte beantworten Gesundheitsfragen aus Unwissenheit unvollständig oder ungenau – und riskieren damit ihren Anspruch. Genau hier setzen wir vom Leistungsmanager an. Wir prüfen Ihre Unterlagen vor der Einreichung, helfen bei der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen und sorgen dafür, dass Sie rechtlich und medizinisch sauber aufgestellt sind. Sollte Ihre Versicherung bereits Leistungen verweigert haben wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung, analysieren wir Ihren Fall detailliert und setzen uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein. Mit über 17 Jahren Erfahrung, einem interdisziplinären Expertenteam und einer klaren Mission: Ihre Existenz zu sichern.

Fazit: Ehrlichkeit schützt – und professionelle Begleitung erst recht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist kein bloßes Pflichtfeld im Antrag – sie entscheidet darüber, ob Ihre Versicherung im Ernstfall zahlt oder nicht. Fehler, Nachlässigkeit oder unbewusste Auslassungen können teuer werden. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an gut beraten zu lassen – oder spätestens dann, wenn erste Zweifel auftauchen. Sie stehen vor einem Antrag? Oder Ihre Leistung wurde abgelehnt wegen Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht?
Dann lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich prüfen – gemeinsam mit uns. Wir beraten Sie zu Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht.

FAQ – Häufige Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie dazu, alle gefahrerheblichen Gesundheitsinformationen beim Antrag korrekt und vollständig anzugeben. Diese Pflicht besteht, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird – sowohl bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei der Lebensversicherung.

Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann gravierende Folgen haben. Die Versicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder Leistungen verweigern – vor allem dann, wenn die Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch gemacht wurden.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht 10 Jahre lang – das heißt: Bis zu zehn Jahre nach Abschluss kann der Versicherer prüfen, ob Ihre Angaben korrekt waren. In besonders schweren Fällen, etwa bei Arglist, kann die Frist sogar überschritten werden.

Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten gehören unter anderem: vollständige Gesundheitsangaben, die Mitteilung aller bekannten Diagnosen und Krankenhausaufenthalte sowie das Beantworten aller Gesundheitsfragen ohne Auslassungen oder Verharmlosungen. Auch Änderungen vor Versicherungsbeginn müssen gemeldet werden.

Wenn eine Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht vorliegt oder die Versicherung Ihnen dies vorwirft, sollten Sie keine voreiligen Erklärungen abgeben. Holen Sie sich professionelle Hilfe – zum Beispiel durch uns vom Leistungsmanager. Wir prüfen Ihren Fall detailliert und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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