Die zufällige Begegnung
Im September 2024 treffe ich zufällig eine Bekannte und bemerke sofort: Ihr Fuß ist bandagiert, sie humpelt. Auf meine Frage, was passiert sei, erzählt sie von einem Unfall mit ihrem Pferd. Beim Reiten rutschte das Pferd im nassen Gras aus, stürzte – und fiel direkt auf ihren Fuß. Die Folge: ein komplizierter Trümmerbruch.
Der Unfall und seine Folgen
Der Unfall ereignete sich bereits im Februar 2024. Seitdem ist sie ununterbrochen krankgeschrieben. Sie arbeitet als Rettungssanitäterin – ein Beruf, der hohe körperliche Belastbarkeit erfordert. Mit einer schweren Fußverletzung war an eine Rückkehr in den Job zunächst nicht zu denken.
Der Irrtum über Berufsunfähigkeitsleistungen
Im Gespräch stellt sich heraus, dass sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt – jedoch in dem Glauben, diese würde nur zahlen, wenn man dauerhaft gar nicht mehr arbeiten kann. Viele Verträge stellen auf eine mindestens 50-prozentige Einschränkung und einen Prognosezeitraum von sechs Monaten ab. Entscheidend sind jedoch die konkreten Bedingungen und die Auswirkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Eine Krankschreibung allein belegt den BU-Anspruch nicht. Wie Sie dies nachvollziehbar dokumentieren, erklärt unser Ratgeber zu medizinischen Nachweisen beim BU-Leistungsantrag.
Unser Einsatz als Leistungsmanager
Wir übernehmen die vollständige Geltendmachung ihrer Ansprüche. Die medizinische Lage und die beruflichen Anforderungen lassen klar erkennen, dass sie ihre Tätigkeit als Rettungssanitäterin auf absehbare Zeit nicht wieder aufnehmen kann.
Das Ergebnis
Nur wenige Monate später folgt die Anerkennung der Versicherung:
- Rückwirkende Leistung ab dem 01.03.2024
- Nachzahlung: 16.978,80 €
- Monatliche BU-Rente: 1.010,52 € – nach Maßgabe der anerkannten und vertraglichen Leistungsvoraussetzungen, höchstens bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer.
Der geschilderte Verlauf ist ein Einzelfall. Er ist keine Zusage einer bestimmten Leistungshöhe oder Bearbeitungsdauer für andere Anträge.
Die Lehre aus diesem Fall
Viele Versicherte wissen nicht, dass BU-Leistungen oft schon deutlich früher einsetzen können, als sie vermuten. Wer seine Rechte kennt und professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann finanzielle Sicherheit gewinnen – selbst in schwierigen Lebenssituationen.
Tipp für Betroffene
Sind Sie seit mehreren Monaten krankgeschrieben oder können Ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben? Wenn bereits eine BU-Versicherung besteht, lassen Sie prüfen, ob Leistungen aus diesem Vertrag in Betracht kommen. Unsere Unterstützung beim Beantragen der BU-Rente setzt genau hier an. Für den ersten Überblick hilft die Unterlagen-Checkliste zum BU-Leistungsantrag.

