Wie ich einem Bekannten zu seiner wohlverdienten Berufsunfähigkeitsrente verholfen habe

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In meinem Beruf als Leistungsmanager habe ich es häufig mit Menschen zu tun, die sich aufgrund von Unfällen oder Krankheiten in einer schwierigen Lage befinden. Viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Leistungen aus ihrer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, über die eigenen Ansprüche Bescheid zu wissen und diese auch geltend zu machen.

Vor einiger Zeit traf ich einen Bekannten, der sich vor einigen Monaten beim Fußballspielen das Kreuzband gerissen hatte. Da ich wusste, dass er als Anlagenmechaniker tätig ist – ein körperlich anspruchsvoller Beruf – und dass die Genesungszeit bei einer solchen Verletzung erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate dauert, fragte ich ihn, wie lange er arbeitsunfähig gewesen sei. Er erzählte mir, dass er seit dem Unfall im September bis mindestens Mai des Folgejahres krankgeschrieben war.

Er könne ja inzwischen wieder arbeiten – trotzdem befristet Rente!

Im Laufe unseres Gesprächs stellte sich heraus, dass er privat gegen Berufsunfähigkeit versichert ist. Auf meine Frage, ob er Leistungen bei seiner Versicherung beantragt habe, antwortete er jedoch mit „Nein“. Seine Begründung: Er könne ja inzwischen wieder arbeiten.

Das überraschte mich, und ich erklärte ihm, dass man auch dann Anspruch auf eine befristete Rente haben kann, wenn man die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt – und dass dies bei ihm aufgrund seiner Kreuzbandverletzung und seines körperlichen Berufs höchstwahrscheinlich der Fall sei. Ich klärte ihn darüber auf, dass man mindestens sechs Monate außerstande sein muss, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu weniger als 50% ausüben zu können. Diese 50% beziehen sich auf die tägliche Arbeitszeit und die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, wie viel körperliche Arbeit, wie viele administrative Aufgaben etc.

Nachdem ich ihm diese Informationen gegeben hatte, bot ich ihm an, das Leistungsmanagement für ihn zu übernehmen und die Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen. Er nahm mein Angebot dankend an, denn er wäre selbst nie auf die Idee gekommen, dass er Anspruch auf diese Leistungen hat.

Und tatsächlich: Nach einiger Zeit erhielten wir von seiner Versicherung die Bestätigung, dass er eine befristete Berufsunfähigkeitsrente für sieben Monate erhält. Zusätzlich wurden ihm die Beiträge für diesen Zeitraum erstattet. Insgesamt konnte er einen Betrag von über 7.000 Euro für sich in Anspruch nehmen – eine Summe, die er ohne meine Unterstützung niemals erhalten hätte.

Diese Geschichte zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich über die eigenen Versicherungsansprüche im Klaren zu sein und sie im Ernstfall auch zu nutzen. Viele Menschen wissen nicht, dass sie schon dann Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, wenn sie für mindestens sechs Monate zu weniger als 50% in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder jemanden kennen, dem dies widerfahren könnte, zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen und sie auch durchzusetzen.

Fazit:

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ist es wichtig, die eigenen Versicherungsansprüche genau zu kennen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine wertvolle Unterstützung bieten, auch wenn die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend ist. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, in einer ähnlichen Lage sind, stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihnen nichts entgeht, was Ihnen zusteht.

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