Vorvertragliche Anzeigepflicht

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – was Sie unbedingt wissen müssen

Vertrauen ist gut – vollständige Angaben sind besser

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gehen Sie davon aus, im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Doch es gibt einen oft unterschätzten Aspekt, der im Leistungsfall über Erfolg oder Ablehnung entscheiden kann: die vorvertragliche Anzeigepflicht. Dieser juristisch klingende Begriff hat es in sich – und kann im schlimmsten Fall zu einer kompletten Leistungsverweigerung durch den Versicherer führen. In diesem Beitrag erfahren Sie faktisch korrekt, klar und verständlich:

  • Was die vorvertragliche Anzeigepflicht genau bedeutet
  • Welche Fehler viele Versicherungsnehmer machen – und wie Sie diese vermeiden
  • Warum gerade im BU-Kontext besonders genau hingeschaut wird
  • Wie wir Sie im Ernstfall kompetent unterstützen können

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht? – Eine Definition mit Folgen

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht Definition ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) klar geregelt: Sie sind verpflichtet, beim Antrag auf eine Versicherung alle gefahrerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben – und zwar, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

Gefahrerhebliche Umstände sind zum Beispiel:

  • Vorerkrankungen (auch scheinbar banale wie Rückenprobleme oder Allergien)
  • laufende oder geplante ärztliche Behandlungen
  • psychische Beschwerden in der Vergangenheit
  • bestimmte Hobbys oder berufliche Risiken

Wichtig: Die Versicherung darf Sie nicht einfach für alles haftbar machen – aber Sie müssen alle Fragen im Antrag richtig und vollständig beantworten. Und das gilt auch dann, wenn Sie glauben, dass ein Sachverhalt unwichtig ist oder „sowieso nichts damit zu tun hat“.

Häufig unterschätzt: Kleine Auslassungen – große Wirkung

Ein häufiger Fehler: „Das habe ich vergessen“ oder „Das schien mir nicht so wichtig“. Doch genau solche Aussagen können im Leistungsfall dramatische Folgen haben. Denn:

  • Der Versicherer prüft im BU-Leistungsfall rückwirkend alle Angaben
  • Selbst kleine Ungenauigkeiten können als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gewertet werden
  • Die Folge kann eine Vertragskündigung oder sogar die komplette Leistungsverweigerung sein

Kurz gesagt: Wer lückenhaft antwortet, riskiert den Versicherungsschutz.

Warum gerade bei Berufsunfähigkeit so streng geprüft wird

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen mit den höchsten Ablehnungsquoten. Kein Wunder, denn die möglichen Leistungen sind oft fünf- bis sechsstellige Summen. Entsprechend sorgfältig prüfen die Versicherer nachträglich, ob alle Angaben beim Abschluss korrekt waren. Deshalb ist das Thema vorvertragliche Anzeigepflicht hier besonders relevant. Gut zu wissen: Selbst wenn Ihre BU-Versicherung schon Jahre läuft, kann der Versicherer Leistungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass relevante Informationen im Antrag gefehlt haben.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht Definition in der Praxis: Ein Beispiel

Stellen Sie sich vor: Eine Kundin beantragt eine BU-Versicherung und gibt an, vollkommen gesund zu sein. Ein halbes Jahr später erkrankt sie an einer schweren Depression und beantragt Leistungen. Der Versicherer prüft – und findet in der Krankenakte einen Psychotherapietermin vor zwei Jahren. Die Kundin hatte diesen verschwiegen, weil sie dachte, es sei längst erledigt. Folge: Die Versicherung kann den Vertrag anfechten – und zahlt im schlimmsten Fall gar nichts.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben

Trotz aller Pflichten haben Sie auch klare Rechte:

  • Sie müssen nur auf die Fragen antworten, die Ihnen gestellt werden
  • Was der Versicherer nicht fragt, müssen Sie auch nicht von sich aus mitteilen
  • Unklare Formulierungen im Antrag gehen nicht zu Ihren Lasten

Unser Tipp: Antworten Sie im Zweifel lieber ausführlich – und dokumentieren Sie Ihre Angaben, etwa mit Kopien oder Notizen.

Wie lange dauert es bis eine Berufsunfähigkeitsversicherungzahlt? – Wenn alles korrekt läuft

Ein sauber ausgefüllter Antrag mit korrekten Angaben ist die beste Grundlage für eine schnelle Auszahlung im Ernstfall. Und ja, das geht tatsächlich – wir begleiten regelmäßig Fälle, bei denen innerhalb weniger Monate eine Zahlung erfolgt. 

Drei Eskalationsstufen bei Verstößen gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht

Was passiert, wenn ein Versicherer feststellt, dass Sie Angaben nicht gemacht haben? Je nach Schwere und Vorsatz gibt es folgende Konsequenzen:

1. Vertragsanpassung

Wenn die Angaben versehentlich unvollständig waren, kann der Versicherer den Beitrag rückwirkend anpassen.

2. Rücktritt

Bei grob fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten – ab diesem Zeitpunkt besteht kein Schutz mehr.

3. Anfechtung

Bei vorsätzlicher Täuschung kann der gesamte Vertrag für nichtig erklärt werden – rückwirkend.

Keine Panik – sondern professionelle Unterstützung

Das klingt dramatisch? Ist es auch – wenn man allein dasteht. Aber genau deshalb sind wir da: Bei uns erhalten Sie nicht nur Hilfe bei der Prüfung, ob Ihre Angaben korrekt waren. Sondern auch Unterstützung, wenn ein Versicherer den Leistungsfall verzögert, ablehnt oder gar mit Anfechtung droht. Sehen Sie bei unserem Beratungsablauf Versicherung konkret, wie eine Beratung bei uns  aussieht und wie wir Sie Schritt für Schritt begleiten.

7 goldene Regeln zur Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

  1. Nehmen Sie sich Zeit für den Antrag – keine Schnellschüsse!
  2. Lesen Sie alle Fragen doppelt und dreifach.
  3. Machen Sie sich Notizen zu früheren Behandlungen.
  4. Holen Sie Ihre Patientenakte ein – und gleichen Sie sie mit dem Antrag ab.
  5. Geben Sie lieber zu viel an als zu wenig.
  6. Lassen Sie sich beraten – z. B. durch Experten wie uns.
  7. Dokumentieren Sie Ihre Angaben und speichern Sie den Antrag digital ab.

Unser Fazit: Ehrlichkeit schützt Sie – und wir helfen, wenn es kritisch wird

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist kein bürokratischer Nebensatz – sie ist die Grundlage für Ihre finanzielle Absicherung im Ernstfall. Unsere Empfehlung: Seien Sie offen, ehrlich und gründlich bei allen Angaben. Denn dann haben Sie im Leistungsfall gute Karten – und mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, stehen wir an Ihrer Seite – mit Expertise, Hartnäckigkeit und einem klaren Ziel: Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie sich jetzt fragen haben wie: “wie lange dauert es bis eine berufsunfähigkeitsversicherung zahlt” – dann schauen Sie unbedingt bei uns vorbei. Wir liefern nicht nur Antworten, sondern Lösungen.

Häufige Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie dazu, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle gefahrerheblichen Umstände korrekt und vollständig anzugeben – z. B. Vorerkrankungen, Therapien oder Risikoberufe.

Dazu zählen zum Beispiel:
alle gesundheitlichen Beschwerden der letzten Jahre
Arztbesuche, Diagnosen, Therapien
laufende Behandlungen oder Medikamente
bestimmte Freizeitaktivitäten (z. B. Klettern oder Motorsport)

Unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer
den Vertrag kündigt
die Leistung verweigert
den Vertrag rückwirkend anficht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht Definition findet sich in §19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Versicherungsnehmer müssen alle gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt.

Sichern Sie Beweise, holen Sie Ihre Patientenakte ein – und lassen Sie sich frühzeitig beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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