Arbeitsunfall

LEISTUNGEN DER BERUFSGENOSSENSCHAFT

Nach dem Arbeitsunfall: Was ist zu tun?

Melden macht frei – nicht nur bei der Bundeswehr. Melde den Unfall immer der Berufsgenossenschaft. Selbst wenn dein Arbeitgeber kein großes Interesse an der Meldung hat, ist es wichtig, den Unfall trotzdem als „Arbeits“-Unfall feststellen zu lassen. Nur dann hast du bei bleibenden Schäden und Beeinträchtigungen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft.

Sollte dein Arbeitgeber den Unfall als „nicht so schlimm“ bezeichnen oder diesen erst gar nicht melden wollen, solltest du dennoch auf eigene Faust den Unfall melden. Die Berufsgenossenschaft untersucht dann eigenständig, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wir melden deine Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft an

M.d.E. MINDERUNG DER ERWERBSFÄHIGKEIT

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % zahlt die BG eine Verletztenrente. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Ein großer Vorteil dieser Rente: Sie ist STEUERFREI und ohne Progressionsvorbehalt.

Um eine Verletztenrente zu erhalten ist kein separater Antrag erforderlich. Die Berufsgenossenschaft prüft von sich aus, ob Anspruch Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % vorliegt und damit Anspruch besteht. Leider kommt die BG – aus welchen Gründen auch immer – häufig zu der Entscheidung, dass kein Anspruch besteht. Dies entspricht häufig nicht den Gegebenheiten. Mindestens einfach Rechtsmittel wie Einspruch sollten eingelegt werden, um überhaupt in eine fachliche Abklärung der Ansprüche im Rahmen von Gutachten zu ermöglichen.

Injured patient lying on a physiotherapy bed
Portrait Of Businessman Wearing Headset Talking To Caller In Customer Services Centre

SERVICE SERVICE SERVICE

Wir begleiten dich

Im Zuge der Leistungsbearbeitung beraten und begleiten wir dich und setzen, wenn erforderlich, die Leistung auch gerichtlich durch.
Aber auch hier gilt: Systematisches und planvolles Vorgehen, vollständige Akten und Gutachten, erleichtern die Bewilligung von Leistungen enorm.