Was bedeutet erwerbsunfähigkeit

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Erwerbsunfähigkeit Definition

Der Begriff Erwerbsunfähigkeit stammt überwiegend aus dem Privatversicherungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Eine Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, jeglicher regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Arbeit zu erzielen – unabhängig von der Art der Tätigkeit. Die Ursache liegt in der Regel in einer Krankheit, einem körperlichen Gebrechen oder einer dauerhaften Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte.

Was bedeutet Erwerbsminderung? – Definition nach §

43 SGB VI

Im deutschen Sozialrecht ist die Erwerbsminderung in § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Eine Person gilt als erwerbsgemindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen – etwa infolge einer Krankheit oder Behinderung – nicht mehr in der Lage ist, in vollem Umfang am allgemeinen Arbeitsleben teilzunehmen.

Man unterscheidet dabei zwei Formen:

  • Teilweise Erwerbsminderung:
    Liegt vor, wenn Sie gesundheitlich so eingeschränkt bist, dass Sie  täglich noch zwischen drei und unter sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Eine Vollzeitbeschäftigung ist damit nicht mehr möglich, eine Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin zumutbar sein.
  • Volle Erwerbsminderung:
    Besteht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – und zwar unabhängig vom erlernten Beruf. In diesem Fall ist eine regelmäßige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr möglich.

Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung

Um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen bestimmte

Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Allgemeine Wartezeit:
    Sie müssen insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  2. Pflichtbeiträge in den letzten Jahren:
    In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben (z. B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

Hinweis zur Rentenhöhe:

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie lange und in welcher Höhe Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung Beiträge zur gesetzlichen  Rentenversicherung gezahlt haben. 

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit Definition?

Die Begriffe Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit Definition werden häufig verwechselt, unterscheiden sich aber inhaltlich und rechtlich:

  • Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem gesetzlichen Rentenrecht (§ 43 SGB VI). Er beschreibt eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – entweder teilweise (unter 6 Stunden täglich) oder voll (unter 3 Stunden täglich). Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

  • Die Erwerbsunfähigkeit Definition ist ein älterer Begriff aus dem Privatversicherungsrecht (z. B. bei Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen). Eine Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder mehr als geringfügig Geld durch Arbeit zu verdienen – unabhängig von der Art der Tätigkeit.

Erwerbsunfähigkeit Definition vs. Berufsunfähigkeit: Der Unterschied

Viele Menschen verwechseln Definition Erwerbsunfähigkeit mit der Definition  der Berufsunfähigkeit. Doch es gibt wichtige Unterschiede:

  • Berufsunfähigkeit: Eine Person kann ihren erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber in einer anderen Tätigkeit arbeiten.
  • Erwerbsunfähigkeit: liegt vor, wenn eine Person infolge von Krankheit, körperlichen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte – die ärztlich nachgewiesen werden müssen – voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nachzugehen oder durch Erwerbstätigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte zu erzielen.

Das bedeutet: Wer berufsunfähig ist, ist nicht automatisch erwerbsunfähig. Aber wer erwerbsunfähig ist, ist meist auch berufsunfähig.

Erwerbsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

In einigen Fällen entsteht eine Erwerbsunfähigkeit nicht durch eine chronische Erkrankung, sondern plötzlich – etwa durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit. Hier greifen besondere Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft).

Arbeitsunfall – welche Ansprüche bestehen?

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit, wenn sie durch einen Arbeitsunfall entsteht? Wenn eine Person durch einen Arbeits- oder Wegeunfall so schwer verletzt wird, dass sie dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, liegt Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Unfallversicherung vor.

In diesem Fall:

  • ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig,
  • kann eine Unfallrente gezahlt werden, unabhängig von der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Berufskrankheit – was bedeutet das?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde – etwa durch chemische Stoffe, körperliche Belastung oder psychische Beanspruchung. Wird eine solche Krankheit anerkannt und führt sie zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit, bestehen Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Mögliche Leistungen:

  • Berufskrankheiten-Rente von der Berufsgenossenschaft
  • Ergänzende Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung
  • Private Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (falls vorhanden)

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung

Viele fragen sich: Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit, wenn die gesetzliche Rente nicht reicht? Da gesetzliche Leistungen – ob bei Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit – oft nicht ausreichen, entscheiden sich viele für eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese springt ein, wenn man dauerhaft überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, und bietet eine monatliche Rente.

Vorteile:

  • Unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Absicherung auch bei psychischen Erkrankungen
  • Meist weltweit gültig, auch bei Wohnsitz im Ausland

Erwerbsunfähigkeit im Ausland – was ist zu beachten?

Wer im Ausland lebt oder dorthin auswandern möchte, fragt sich oft, was bedeutet Erwerbsunfähigkeit im internationalen Kontext – und welche Leistungen dann noch greifen.

Erwerbsminderungsrente im Ausland

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann auch im Ausland gezahlt werden, sofern ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land besteht (z. B. innerhalb

der EU oder mit Ländern wie Schweiz, Norwegen, Kanada).

Definition im Ausland

Die Definition Erwerbsunfähigkeit kann im Ausland von der deutschen abweichen. In vielen Ländern existiert kein direktes Äquivalent zur deutschen Erwerbsminderungsrente. Stattdessen gibt es nationale Systeme mit oft strengeren Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, die jeweilige Erwerbsunfähigkeit Definition im Zielland genau zu prüfen.

Private Absicherung für das Ausland

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gelten in der Regel unabhängig vom Wohnort. Sie können also auch dann Leistungen erbringen, wenn gesetzliche Renten im Ausland wegfallen oder gekürzt werden.

Fazit: Erwerbsunfähigkeit richtig absichern – privat und gesetzlich

Ob durch Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – wer dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die

gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift, wenn die Arbeitsfähigkeit auf absehbare Zeit – also für mindestens sechs Monate – eingeschränkt ist. Doch sie reicht oft nicht aus. Eine private Absicherung wird besonders wichtig, wenn eine Erwerbsunfähigkeit Definition im Sinne der Versicherung erfüllt ist – also dauerhaft keine Tätigkeit mehr möglich ist, unabhängig von Art oder Umfang. Wer sich fragt, was bedeutet Erwerbsunfähigkeit und wie man sich optimal schützt, sollte die Unterschiede zur gesetzlichen Erwerbsminderung kennen und prüfen, ob eine private Versicherung sinnvoll ist. Dabei kann der Leistungsmanager Ihnen gerne helfen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Definition Berufsunfähigkeit

Die Definition von Berufsunfähigkeit ist, dass eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt ausüben kann. In der Regel gilt man als berufsunfähig, wenn die Arbeitskraft zu mindestens 50 % verloren gegangen ist.

Die Berufsunfähigkeit wird durch einen Arzt nachgewiesen. Die Versicherung prüft dabei, ob die gesundheitlichen Einschränkungen die Ausübung des bisherigen Berufs tatsächlich unmöglich machen.

Bei der Berufsunfähigkeit kann der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr verrichtet werden. Erwerbsunfähigkeit bedeutet hingegen, dass keine berufliche Tätigkeit – unabhängig vom vorherigen Beruf – mehr ausgeführt werden kann.

Nein, es gibt keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur eine Erwerbsminderungsrente an, wenn man gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann.

Die beste Möglichkeit, sich finanziell abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen und Unfälle sind die häufigsten Ursachen.

Experten empfehlen, dass die Berufsunfähigkeitsrente mindestens 60–80 % des Nettoeinkommens abdecken sollte, um den Lebensstandard zu halten.

Je früher, desto besser. Am besten in jungen Jahren, da die Beiträge niedriger sind und die Gesundheitsprüfung leichter zu bestehen ist.

Ja, allerdings können Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestehen. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, die besten Tarife zu finden.

Legen Sie Widerspruch ein und holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unser Team steht Ihnen auch in schwierigen Leistungsfällen stets zur Seite.

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