Unfall Privat
UNFALLBEDINGTE INVALIDITÄT
Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht geltend machen, verlieren Sie Ihr Recht auf Entschädigung
Sie haben einen Versicherungsfall, doch die Frist für die Anzeige ist bereits abgelaufen? Das heißt leider keine Leistung. Wir können Ihnen helfen, den Schaden trotzdem anzumelden und Ihre Ansprüche doch noch geltend zu machen. Handeln Sie jetzt, damit Sie nicht auf Ihre Leistung verzichten müssen.
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NACHWEIS DER INVALIDITÄT
Die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) nachzuweisen, ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers
Grundlegende Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung ist der Nachweis des Eintritts einer unfallbedingten Invalidität innerhalb der vorgegebenen Frist. Wird diese Frist versäumt, hast du keinen Anspruch auf Leistungen.
In diesem Nachweis sollten alle unfallbedingten, dauerhaften Beeinträchtigungen enthalten und von einem Arzt bestätigt werden. Als Leistungsmanager erstellen wir für dich formelle Nachweise und reichen diese frist- und formgerecht bei deiner Versicherung ein.
ENTSPANNE DICH - WIR MACHEN DAS
Von der Unfallmeldung bis zur Auszahlung
Eine Unfallversicherung hat mehrere Leistungsarten. Jede Leistung muss für separat geltend gemacht werden und dabei diverse Fristen eingehalten werden. Wir übernehmen für dich die vollständige Abwicklung deines Unfalls von der ersten Meldung bis zur Auszahlung.
- Unfall-Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Invaliditätsleistung
- Sofortleistung /Frakturgelder