Unterstützung bei Erwerbsminderung

Erwerbs­minderungs­rente.
Mit einem klaren Plan.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten können, geht es um Ihre finanzielle Sicherheit. Wir begleiten Sie bei Antrag, Rückfragen und Widerspruch.

Persönliche Betreuung · Erfahrung seit 2006 · Klare nächste Schritte

Die Voraussetzungen im Blick

Teilweise oder volle Erwerbsminderung?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich regelmäßig danach, wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Es geht nicht allein um Ihren bisherigen Beruf. Auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen und mögliche Reha-Leistungen werden geprüft.

Weniger als 3 Stunden

Wer aus gesundheitlichen Gründen täglich weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, kann medizinisch die Voraussetzungen für volle Erwerbsminderung erfüllen.

3 bis unter 6 Stunden

Bei einem Leistungsvermögen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Die weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls vorliegen.

Versicherungszeiten

Regelmäßig sind fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Es bestehen Ausnahmen und Verlängerungstatbestände.

Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Offizielle Grundlagen: § 43 SGB VI und Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Gut vorbereitet beantragen

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Ein überzeugender Antrag beschreibt nicht nur Diagnosen. Er macht nachvollziehbar, wie sich Ihre Einschränkungen auf Ihr Leistungsvermögen auswirken. Gemeinsam ordnen wir Ihren Krankheitsverlauf, Behandlungen und vorhandene Nachweise.

Wir unterstützen beim Zusammenstellen der benötigten Angaben und der vereinbarten Korrespondenz mit der Rentenversicherung. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrer persönlichen Situation ab.

Wichtig: Reichen Sie sensible Unterlagen nicht unaufgefordert über ein allgemeines Kontaktformular ein. Den passenden Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab.

Klarer Ablauf. Persönliche Begleitung.

So unterstützen wir Sie

1

Ausgangslage klären

Wir besprechen Ihre Einschränkungen, den bisherigen Verlauf und bereits gestellte Anträge.

2

Antrag vorbereiten

Wir strukturieren die erforderlichen Angaben und medizinischen Nachweise mit Ihnen.

3

Verfahren begleiten

Wir unterstützen bei Rückfragen und übernehmen die vereinbarte Korrespondenz mit der Rentenversicherung.

4

Bescheid einordnen

Wir prüfen die Entscheidung und klären bei einer Ablehnung oder Verschlechterung die nächsten Schritte.

Nicht allein durch das Verfahren

Antrag abgelehnt oder Gesundheit verschlechtert?

Ablehnung prüfen lassen

Eine Ablehnung sollte mit Blick auf die Begründung und die medizinischen Unterlagen geprüft werden. Wir unterstützen bei der Aufbereitung und stimmen erforderliche anwaltliche Schritte mit Ihnen ab. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung und laufende Fristen.

Teilweise Rente – mehr Einschränkungen

Wenn Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und sich Ihre Gesundheit verschlechtert, kann eine Prüfung auf volle Erwerbsminderung sinnvoll sein. Neue Befunde und konkrete Veränderungen sind dabei wichtig.

Vergütung vorab klären

Wir bieten eine erfolgsabhängige Leistungsbegleitung nach individueller Vereinbarung an. Leistungsumfang, Erfolgsdefinition und mögliche zusätzliche Kosten – etwa für anwaltliche Unterstützung – werden vor der Beauftragung besprochen.

Orientierung im Rentenverfahren

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Was bedeutet „allgemeiner Arbeitsmarkt“?

Gemeint sind grundsätzlich die üblichen, allgemein zugänglichen Beschäftigungen – nicht ausschließlich Ihr erlernter oder zuletzt ausgeübter Beruf. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten Ihnen gesundheitlich noch möglich sind. Für vor dem 2. Januar 1961 Geborene kann eine besondere Vertrauensschutzregelung zum Berufsschutz gelten.

Kann bei teilweiser Erwerbsminderung eine volle Rente möglich sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden und fehlendem geeigneten Teilzeitarbeitsplatz eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen. Ob eine solche arbeitsmarktbedingte Rente möglich ist, muss individuell geprüft werden.

Was bedeutet „Reha vor Rente“?

Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern kann. Vorhandene Reha-Berichte können deshalb im Verfahren eine wichtige Rolle spielen.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation?

Im vereinbarten Umfang unterstützen wir bei der Korrespondenz, ordnen Rückfragen ein und bereiten Antworten mit Ihnen vor. Erforderliche persönliche Angaben, Untersuchungen und Mitwirkung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Was unterscheidet die Erwerbsminderungsrente von einer privaten BU-Rente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente folgt anderen Regeln als Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Ansprüche können nebeneinander zu prüfen sein. Eine Entscheidung des einen Leistungsträgers ist nicht automatisch für den anderen maßgeblich. Mehr zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Gespräch bringt Klarheit

Gemeinsam den nächsten Rentenschritt klären.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist. Umfang und Vergütung einer anschließenden Beauftragung vereinbaren wir vorab.

09924 586 96 58
info@leistungsmanager.de

Bitte beachten: Senden Sie zunächst keine Gesundheitsakten, Ausweiskopien oder vertraulichen Dokumente. Einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir persönlich ab. Eine Formularnachricht wahrt keine laufenden Fristen.

Wobei dürfen wir helfen?

Eine kurze Beschreibung genügt für den Anfang.


Hinweise zum Umgang mit Ihren Angaben: Datenschutzerklärung.