Erwerbsminderung
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um eine grobe Übersicht handelt und dass es je nach individueller Situation weitere oder andere Angaben und Unterlagen erforderlich sein können. Es ist empfehlenswert, sich bei der Antragstellung von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten zu lassen.
ERWERBSMINDERUNG
Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente
Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI zu stellen, benötigen Sie verschiedene Angaben und Unterlagen. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie in Ihrem Antrag angeben sollten:
- Persönliche Angaben: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Ihre Sozialversicherungsnummer an.
- Krankheits- und Behinderungsverlauf: Beschreiben Sie ausführlich Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Krankheitsverlauf und eventuelle Behandlungen. Fügen Sie ärztliche Berichte, Untersuchungsbefunde, Gutachten und Atteste bei, die Ihre Einschränkungen belegen.
- Arbeitsverhältnisse und Einkommensverhältnisse: Listen Sie Ihre bisherigen Arbeitsverhältnisse auf und geben Sie den Zeitraum, den Arbeitgeber und Ihre Tätigkeit an. Fügen Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen von Arbeitgebern und Finanzamt sowie sonstige Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse bei.
- Leistungen von anderen Trägern: Fügen Sie Nachweise von Leistungen anderer Träger bei, wie beispielsweise von der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung oder Sozialhilfe.
- Bankverbindung: Geben Sie Ihre Bankverbindung an, auf die die Erwerbsminderungsrente überwiesen werden soll.
Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente we- gen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Rente), da er diese Rente durch eine Teilzeitbeschäftigung auf- stocken kann. Findet er keinen Teilzeitarbeitsplatz, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zustehen.
Wer nur noch weniger als drei Stunden arbeiten und somit nur wenig hinzuverdienen kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
KEIN BERUFSSCHUTZ
Im Rentenrecht versteht man darunter jede nur denkbare Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird. Dazu gehören alle gelernten, angelernten und ungelernten Tätigkeiten und auch die Teilzeittätigkeiten. Nur Arbeitsplätze, die nicht allgemein zugänglich sind (zum Beispiel Schonarbeitsplätze für langjährige Mitarbeiter) und Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen, rechnen nicht zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, können auf alle gesundheitlich zumutbaren Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden. Einen besonderen Vertrauensschutz bezüglich des Berufsstatus haben nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Antag stellen &
durchsetzen
Im Rahmen der Antragstellen übernehmen wir für dich die vollständige Korrespondenz mit der Rentenversicherung. Du brauchst dich um nichts zu kümmern.
Verschlechterung? wir helfen!
Bist du bereits teilweise Erwerbsgemindert aber deine Beeinträchtigungen haben sich verschlechtert. Dann könnte vielleicht eine Rente wg. voller Erwerbsminderung möglich sein.
Erwerbsminderung abgelehnt?
In solchen Fällen lassen wir deine Situation von unserem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen und ggf. Einspruch einlegen.