BERUFSUNFÄHIGKEIT
Erstellt Tätigkeitsbeschreibungen für BU Leistungsanträge
Oft wird der Begriff „Berufsunfähigkeit“ unterschätzt oder falsch verstanden. Dabei reicht es bereits aus, wenn Sie 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben können, um Anspruch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu haben.
Was bedeutet das konkret? Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten an einem typischen 8-Stunden-Tag. Schon wenn Sie 4 Stunden oder mehr nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, könnten Sie als berufsunfähig gelten. Das betrifft nicht nur körperliche, sondern auch psychische und gesundheitliche Einschränkungen, die Ihre Leistungsfähigkeit im Beruf erheblich beeinträchtigen.
Viele Menschen zögern jedoch, ihren Anspruch geltend zu machen – sei es aus Unsicherheit oder weil sie nicht wissen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Dabei kann Ihre Berufsunfähigkeitsrente eine wichtige finanzielle Absicherung in einer schwierigen Lebenssituation sein.
VORAUSSETZUNGEN
Wenn du an einem üblichen Arbeitstag 8 Std. gearbeitet hast, dann heißt „50% außerstande“ nichts anderes, als dass du deine Arbeit für nicht mehr als 4 Std. ausüben kannst. Ganz einfach!
Damit meint der Versicherer konkret, was du an einem üblichen Arbeitstag gemacht hast. . Es kommt auf eine exakte Schilderung inklusive aller Teiltätigkeiten an.
Arbeitsunfähig („krank geschrieben“) bedeutet nicht gleich Berufsunfähigkeit – und umgekehrt! Du musst nicht zwingend über 6 Monate Arbeitsunfähig (bzw. krank geschrieben) sein!
Eine BU-Rente zu erhalten bedeutet nicht gleich, für immer Rentner zu sein. Häufig bestehen befristete Ansprüche. Wenn du z.B. nach einen Unfall für 1 Jahr deine Job nicht ausüben kannst, nach einer Rehe-Behandlung aber wieder fit wirst oder im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf KONKRET ausübst, erhältst du eine Rente auch befristet.
Viele befristeten Anerkenntnis belaufen sich auf 12-24 Monate. Bei versicherten Renten in Höhe von 1000,- beläuft sich eine Leistungszusage dann eben auf 12.000,- bis 24.000,- EUR!
Leistungsantrag versäumt? kein Problem, viele Anträge können 3 Jahre rückwirkend gestellt werden! Ruf uns einfach an
Durchschnittlich 50 Seiten Fragebogen hat ein BU Leistungsantrag – kein Wunder, dass der ein oder andere verzweifelt.
Wir übernehmen den vollständigen Leistungsantrag für dich. Dazu holen wir alle erforderlichen Arztberichte und Gutachten ein. Sollten wir keinen Erfolg haben, brauchst du uns nicht bezahlen!
Leistungsmanager.de ist eine Marke der Think4You UG.
Die Think4You UG ist ein registrierter Rechtsdienstleister gem. § 10 Abs.1 Nr.1 RDG und wird als solcher im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 371 E – M 2253 beim Amtsgericht München geführt.
Leistungsmanager - © Think4you Consulting UG
Erstellt Tätigkeitsbeschreibungen für BU Leistungsanträge