In meinem Beruf als Leistungsmanager habe ich es häufig mit Menschen zu tun, die sich aufgrund von Unfällen oder Krankheiten in einer schwierigen Lage befinden. Viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Leistungen aus ihrer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, über die eigenen Ansprüche Bescheid zu wissen und diese auch geltend zu machen.
Vor einiger Zeit traf ich einen Bekannten, der sich vor einigen Monaten beim Fußballspielen das Kreuzband gerissen hatte. Da ich wusste, dass er als Anlagenmechaniker tätig ist – ein körperlich anspruchsvoller Beruf – und eine solche Verletzung seine konkrete Tätigkeit erheblich einschränken konnte, fragte ich ihn, wie lange er arbeitsunfähig gewesen sei. Er erzählte mir, dass er seit dem Unfall im September bis mindestens Mai des Folgejahres krankgeschrieben war.
Er könne ja inzwischen wieder arbeiten – trotzdem befristet Rente!
Im Laufe unseres Gesprächs stellte sich heraus, dass er privat gegen Berufsunfähigkeit versichert ist. Auf meine Frage, ob er Leistungen bei seiner Versicherung beantragt habe, antwortete er jedoch mit „Nein“. Seine Begründung: Er könne ja inzwischen wieder arbeiten.
Das überraschte mich, und ich erklärte ihm, dass man auch dann Anspruch auf eine befristete Rente haben kann, wenn man die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt – und dass dies bei ihm aufgrund seiner Kreuzbandverletzung und seines körperlichen Berufs höchstwahrscheinlich der Fall sei. Viele BU-Verträge sehen Leistungen bei mindestens 50-prozentiger Berufsunfähigkeit und einem vertraglich festgelegten Prognosezeitraum vor, häufig sechs Monate. Die Krankschreibung oder Diagnose allein genügt dafür nicht. Entscheidend sind die Bedingungen und die konkreten Einschränkungen im zuletzt ausgeübten Beruf. Eine rein schematische Rechnung nach Arbeitsstunden reicht nicht immer aus; auch die Bedeutung einzelner Tätigkeiten im beruflichen Gesamtablauf zählt. Mehr dazu zeigen unsere Beispiele zur 50-Prozent-Grenze bei Berufsunfähigkeit.
Nachdem ich ihm diese Informationen gegeben hatte, bot ich ihm an, das Leistungsmanagement für ihn zu übernehmen und die Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen. Er nahm mein Angebot dankend an, denn er wäre selbst nie auf die Idee gekommen, dass er Anspruch auf diese Leistungen hat.
Und tatsächlich: Nach einiger Zeit erhielten wir von seiner Versicherung die Bestätigung, dass er eine befristete Berufsunfähigkeitsrente für sieben Monate erhält. Zusätzlich wurden ihm die Beiträge für diesen Zeitraum erstattet. Insgesamt konnte er einen Betrag von über 7.000 Euro für sich in Anspruch nehmen – ein konkretes Ergebnis der gemeinsamen Aufbereitung und Geltendmachung seines Leistungsfalls.
Diese Geschichte zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich über die eigenen Versicherungsansprüche im Klaren zu sein und sie im Ernstfall auch zu nutzen. Auch für einen zurückliegenden Zeitraum können Leistungen in Betracht kommen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen nachgewiesen sind. Eine spätere Rückkehr in den Beruf schließt frühere Ansprüche nicht automatisch aus. Leistungsbeginn, Nachweise und mögliche Fristen müssen jedoch individuell geprüft werden. Einzelheiten erläutert unser Ratgeber zur Leistungsdauer und rückwirkenden BU-Rente.
Sie besitzen bereits eine BU-Versicherung und möchten prüfen lassen, ob Ihnen Leistungen zustehen? Hier erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung beim BU-Leistungsantrag. Zum Vorbereiten Ihrer Unterlagen nutzen Sie die Checkliste zum Beantragen der BU-Rente.
Der geschilderte Praxisfall ist keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses. Anerkennung, Leistungszeitraum und Höhe richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den nachgewiesenen Umständen.
Fazit:
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ist es wichtig, die eigenen Versicherungsansprüche genau zu kennen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine wertvolle Unterstützung bieten, auch wenn die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend ist. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, in einer ähnlichen Lage sind, stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihnen nichts entgeht, was Ihnen zusteht.

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